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Mehr Beratung, wenn das Ungeborene krank ist
Vorgeburtliche Diagnostik: Gesetzlicher Rahmen hat sich geändert. Beratungsstelle „donum vitae“ begrüßt Ergänzungen.
Aachen. "Leider wird Ihr Kind schwerbehindert sein." Wenn werdende Eltern solch einen Befund von ihrem Arzt erhalten, dann bricht für sie eine Welt zusammen. Und sie müssen eine Entscheidung treffen, die ihr weiteres Leben prägt: für eine Fortführung der Schwangerschaft oder für einen Spätabbruch.
In die dieser Entscheidung greift nun der Gesetzgeber ein mit dem Ziel, schwangere Frauen nach einer vorgeburtlichen Untersuchung aufzuklären und zu beraten. Zum 1. Januar sind die Ergänzungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten, die der Bundestag 2009 beschlossen hat.
