Konfliktberatung
Schwanger. Und jetzt?
Sie sind ungewollt oder ungeplant schwanger?
Sie haben Fragen, Unsicherheiten, Probleme?
Sie wissen nicht, wie Sie sich entscheiden sollen?
Sie haben eine Entscheidung getroffen.
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
Sie sind uns willkommen und werden offen und herzlich in unserer Beratungsstelle empfangen.
In der Beratung nach § 219 StGB können Sie zum Gespräch selbstverständlich eine Person ihres Vertrauens mitbringen.
Wir bieten Ihnen professionelle Beratung unter Berücksichtigung Ihrer ganz speziellen Lebenssituation. Dabei erörtern wir im Gespräch mit Ihnen die beiden möglichen Wege der Entscheidung:
- Wie kann ein Leben mit dem Kind aussehen?
- Wie kann es nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie weiter gehen?
- In unserer Beratung ist Platz für Ihre Fragen, Gefühle und Sorgen.
- Wir gehen davon aus, dass jede Person dazu fähig ist, Entscheidungen zu treffen.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB aus und wir unterliegen der Schweigepflicht.
Aus dem Gesetzestext:
§ 5 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)
Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung
(1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
(§ 5 (2) § 6)
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Telefonisch unter 02 41 / 4 00 99 77
oder per Mail: aachen@donumvitae.org
Unsere Beraterinnen stehen Ihnen zur Seite.
- Waltraud Breihahn
Dipl.-Sozialpädagogin - Heidi Dirks
Dipl.-Sozialarbeiterin/ -pädagogin - Gertrud Feger-Strickstrock
Dipl.-Sozialpädagogin - Martina Hartmann
Dipl.-Sozialpädagogin
